«Rund 90 Prozent der Zürcher Pflegeheime ermöglichen bereits heute den assistierten Suizid. Doch nicht alle Menschen wollen in einem Zuhause leben oder arbeiten, in dem Sterbehilfe stattfindet. Echte Wahlfreiheit gibt es nur, wenn es eine Auswahl gibt: für ein Zuhause und einen Arbeitsplatz ohne assistierten Suizid.»
Rund 90 Prozent der Zürcher Pflegeheime ermöglichen bereits heute den assistierten Suizid. Doch nicht alle Menschen wollen in einem Zuhause leben oder arbeiten, in dem Sterbehilfe stattfindet. Echte Wahlfreiheit gibt es nur, wenn es eine Auswahl gibt: für ein Zuhause und einen Arbeitsplatz ohne assistierten Suizid.
Kein staatlicher Zwang – wo Menschen leben und
arbeiten, braucht es Wahlfreiheit
Kein staatlicher Zwang – wo Menschen leben und arbeiten, braucht es Wahlfreiheit
Am 27. September stimmen wir über eine Änderung im Gesundheits- und Patientengesetz ab. Sie würde alle privaten Alters- und Pflegeheime und alle Spitäler zwingen, den assistierten Suizid in ihren Räumen zuzulassen – auch gegen ihre Überzeugung.
Assistierter Suizid ist erlaubt und geregelt. Das stellt niemand in Frage. Aber «erlaubt» heisst nicht «verpflichtend». Aus etwas, das erlaubt ist, darf keine Pflicht für andere werden. Diesen Zwang braucht es auch gar nicht: Rund 90 Prozent der Zürcher Pflegeheime ermöglichen den assistierten Suizid bereits heute. Nur wenige – meist werteorientierte Häuser – gehen einen anderen Weg. Wahlfreiheit heisst aber: Es muss eine Auswahl geben. Auch für Menschen, die sich bewusst ein Heim wünschen, in dem das nicht stattfindet.
Denn es geht um Menschen. Um Bewohnerinnen und Bewohner, die sich ein sicheres Zuhause wünschen. Und um Pflegende, für die ein assistierter Suizid im eigenen Haus tief belastend sein kann. Solche Schutzräume müssen bleiben. Auch Spitäler haben einen klaren Auftrag: Krankheiten behandeln, Leiden lindern, Leben schützen. Eine Pflicht zur Duldung bringt sie und ihre Mitarbeitenden in Gewissenskonflikte.
Glaubens-, Gewissens- und Gewerbefreiheit gelten für alle.
Jeder Mensch und jede Einrichtung darf eigene Werte haben. Beim Thema Sterbehilfe braucht es keinen staatlichen Zwang. Hier gibt es mildere Wege: mehr Palliative Care, mehr Suizidprävention und mehr Zeit für die Begleitung am Lebensende.
Darum: NEIN zur Änderung des Gesundheits- und Patientengesetzes am 27. September 2026
Über die Abstimmung
Mit der Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende» wollen die Sterbeorganisationen Dignitas und Exit alle Pflegeheime, Spitäler, Gefängnisse, Psychiatrien und Kliniken im Kanton Zürich zwingen, dass sie assistierten Suizid in ihren Räumlichkeiten dulden müssen. Der Kantonsrat empfiehlt diese Initiative zwar zur Ablehnung, aber er hat am 30. März 2026 einen Gegenvorschlag verabschiedet, der privaten Pflegeheimen und Spitälern einen staatlichen Duldungszwang auferlegt. Gegen diesen Beschluss wurde im Kantonsrat das Referendum ergriffen, damit in dieser wichtigen Frage die Stimmbevölkerung das letzte Wort hat.
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